Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Wenn etwas im Leben zur Last wird
Psychische oder psychosomatische Probleme sind meist Reaktionen von Körper und Geist auf Überforderung und können jeden von uns treffen. Die Überforderung entsteht meist „nur“, weil erlerntes (Fehl-) Verhalten zu automatischen Gedankenabläufen führt. So läuft man immer wieder in die selbe Sackgasse. Für den Umgang mit der belastenden Situation ist eine Therapie erforderlich.

Verlauf der Therapie
• Training
• Selbstreflektion und
• kontrollierter Umgang mit den auslösenden Bedingungen

Moderne Verhaltenstherapie – wo kann sie helfen?
Störungen im seelischen Gleichgewicht äußern sich in vielfaltiger Form. Die nachstehende Liste gibt einen Überblick über die häufigsten Erscheinungsformen.

Moderne Verhaltenstherapie wird bei Kindern und Jugendlichen erfolgreich eingesetzt bei: Eine verhaltenstherapeutische Behandlung von Erwachsenen besteht bei folgenden Störungsbildern:
• Schulproblemen • Depression
• Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen • Angst- und Panikstörungen
• Hyperaktivität • Zwangserkrankungen
• Aggressivem Verhalten • Posttraumatische Belastungsstörungen u. andere psychoreaktive Anpassungsstörungen
• Einnässen und Einkoten • Dissoziative Störungen
• Ängsten und Phobien • Somatoforme Störungen, einschließlich Schmerzsyndrome
• Psychosomatischen Störungen (z.B. Asthma, Neurodermitis, Allergien) • Essstörungen
• Chronischen Krankheiten im Kindes- und Jugendalter • Nichtorganische Schlafstörungen
• Zwanghaftem Verhalten • Persönlichkeitsstörungen
• Suchtverhalten • Impulskontrollstörungen
• Depressiven Störungen • Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom
• Essstörungen (z.B. Anorexia nervosa, Bulimie, Adipositas) • Burn – out, einzeln als Therapie und Gruppenbehandlung als Prävention
• Reaktionen auf schwere Belastungen • Psychoonkologie
• Posttraumatische Belastungsstörungen

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bezieht in jedem Fall auch die Arbeit der Bezugspersonen (Eltern, Familien, Lehrerinnen und Lehrer) mit ein.

Die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten. Zur Abrechnung genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte.

Jeder Psychotherapie gehen bis zu maximal fünf so genannte probatorische Sitzungen voraus. In diesen Sitzungen wird
• die individuelle Entwicklungsgeschichte der Erkrankung abgeklärt (Anamnese)
• eine Diagnose erstellt
• gemeinsam besprochen, ob eine Therapie notwendig und erfolgsversprechend ist.

In Anschluss daran wird durch einen Arzt Ihres Vertrauens abgeklärt, ob eventuell eine körperliche Ursache für die psychologischen Belastungen vorliegt.

Wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, bewilligt Ihre Krankenkasse in der Regel 25 Sitzungen für das Kind und 6 Sitzungen für die Begleitperson/en.

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